Mittwochs
14:00- 19:00 Uhr (Sommerzeit)
in den Wintermonaten nur sporadisch geöffnet
Bitte News und Social Media verfolgen.
Mittwochs
14:00- 19:00 Uhr (Sommerzeit)
in den Wintermonaten nur sporadisch geöffnet
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Samstags
Vormittags von 09:00 - 12:00 Uhr
Nachmittags 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweis!!! Die Tickets werden immer erst relativ kurzfristig in MX-TICKETS eingestellt. Zuerst muss dann von einem Vereinsmitglied ein "Aufsichtsticket" gezogen werden. Erst danach erfolgt die Freigabe der Fahrertickets! Gastfahrer sind immer herzlich willkommen.
Jede volle Stunde steht die "GROßE STRECKE" ausschließlich Kids und Anfängern für 15 Minuten zur Verfügung!!!
Den Anweisungen der Aufsichtsperson ist Folge zu leisten!
Wichtige Hinweise!
Die Mittagspause von 12:00 - 14:00 Uhr ist strikt einzuhalten. Das Laufen lassen von Motoren im Fahrerlager und auf der Strecke ist in dieser Zeit zu unterlassen!
Im Fahrerlager gilt Umweltmatten Pflicht!
Zuwiderhandlungen können zu einem Platzverweis und im schlimmsten Fall zu einer Schließung der Strecke führen! Das möchte wohl niemand ....
Bei Vereinsläufen oder Vereins-Trainings ist kein normaler Trainigsbetrieb für Gastfahrer möglich!
Das Fahren im Fahrerlager ist nur in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
Sicherheit:
Das Befahren der Strecke ist nur erlaubt, wenn ein zweiter Fahrer oder eine andere Hilfsperson zugegen ist, um im Falle einer Verletzung Hilfe zu leisten!
Bei Kindern unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter vor Ort sein. Sonst ist ein Training leider nicht möglich.
Haftungsverzicht:
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.
Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber
den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern,
den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern,
der FIM, der FIME, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären,
dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären,
den sonstigen DMSB Mitgliedsorganisationen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären,
dem Promotor/Serienorganisator,
dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
den Straßenbaulastträgern und
den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern.
Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Mit Abgabe dieser Erklärung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten.
Erziehungsberechtigte Haften für ihre Kinder!